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Feldhilfe: Winterbeschäftigungsumlage

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, geben Sie die diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den  "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.