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Feldhilfe: Großbuchstabe F
Großbuchstabe FR
Großbuchstabe M
Großbuchstabe S
   Großbuchstaben
Großbuchstabe F
Großbuchstabe FR
Großbuchstabe M
Großbuchstabe S
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Wenn ein Großbuchstabe in Zeile 2 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist, geben Sie diesen bitte an:

  • F wird eingetragen bei einer unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte durch ein Beförderungsmittel, das vom Arbeitgeber gestellt wird. Dies gilt auch für Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet.
  • FR wird eingetragen, wenn ein französischer Arbeitnehmer in Deutschland Arbeitslohn bezieht und dieser Arbeitslohn durch eine Bescheinigung auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Lohnsteuer befreit ist.
  • M wird eingetragen, wenn Sie vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten Mahlzeiten erhalten haben, die mit den amtlichen Sachbezugswerten bewertet werden.
  • S wird eingetragen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug des ersten Dienstverhältnisses berechnet wurde. Und zwar ohne die Berücksichtigung von Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen in dem Kalenderjahr.

"Großbuchstaben (F, FR, M, S)"