Feldhilfe:
Anteil an Berufsbekleidung laut Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Der von Ihnen zu tragende Anteil, den Ihnen der Arbeitgeber für Berufsbekleidung in Rechnung gestellt hat, finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Anteil an Berufsbekleidung müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.