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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Beschäftigungsort (Postleitzahl, Ort)

Bitte tragen Sie hier den Ort Ihrer auswärtigen Arbeitsstätte ein, an dem Sie eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten.

Nach dem Eintrag können Sie im nächsten Schritt alle Angaben zur jeweiligen doppelten Haushaltsführung machen – z. B. zu Unterkunftskosten, Heimfahrten oder Verpflegungsmehraufwand.

Hinweis: Bei mehreren Einsätzen im Jahr (z. B. Projektarbeit oder Versetzung) erfassen Sie bitte jeweils einen eigenen Beschäftigungsort mit zugehöriger Zweitwohnung und Zeitraum.

Wann ist mehr als ein Eintrag erforderlich?

Wenn sich Ihre Situation im Laufe des Jahres ändert, reicht ein einzelner Eintrag nicht aus. Erfassen Sie dann für jeden Zeitraum mit abweichenden Bedingungen einen separaten Beschäftigungsort.

Typische Fälle:

  • Umzug der Hauptwohnung: Neuer Lebensmittelpunkt = neue Haushaltsführung.
  • Umzug am Beschäftigungsort: Neue Zweitwohnung = neuer Zeitraum (wichtig für Verpflegungspauschalen).
  • Wechsel des Beschäftigungsorts: Neuer Einsatzort = neuer Fall.
  • Längere Unterbrechung: Ab vier Wochen (z. B. Urlaub, Krankheit) beginnt die Drei-Monats-Frist neu.
  • Auslandseinsatz: Abweichende Regeln, z. B. keine Mietobergrenze, aber Nachweispflicht.

Tipp: Jeder Eintrag sollte einem klaren Zeitraum und einer bestimmten Zweitwohnung zugeordnet sein – das erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt.