Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? Die folgenden Bestattungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt: Kosten für die Bewirtung von Trauergästen (Leichenschmaus) Anschaffung von Trauerkleidung für die Trauerzeit/Beisetzung Reisekosten für die Teilnahme naher Angehöriger an einer Bestattung Bewertungen des Textes: Welche Kosten erkennt das Finanzamt nicht an? 5.00 von 5 Anzahl an Bewertungen: 3