Als Fortbildungskosten können Sie alle Kosten abziehen, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Fortbildung entstanden sind. Dazu zählen im Besonderen Teilnahmegebühren und Lernmittel.
Diese Gebühren können Sie in voller Höhe absetzen. Wenn Sie sich für die Fortbildung Gegenstände anschaffen, können Sie diese wie Arbeitsmittel absetzen. Dazu zählen zum Beispiel:
Die Homeoffice-Pauschale /Tagespauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260Euro) steht unseres Erachtens auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden und am heimischen PC mehrlernen als in Vorlesungen oder im Präsenz-Unterricht.