Wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, zum Beispiel bei einer Nebenbeschäftigung, haben Sie auch mehrere Abrechnungen erhalten. Klicken Sie in diesem Fall auf „Angaben zu einer weiteren Lohnsteuerbescheinigung erfassen“. Dann können Sie in der neu erscheinenden Eingabemaske den Namen eines weiteren Arbeitgebers eingeben. So bleiben auch verschiedene Arbeitsstellen in Ihrer Steuererklärung übersichtlich.
Über das Papierkorb-Symbol rechts neben dem Arbeitgebernamen können Sie eine Beschäftigung auch wieder aus Ihrer Steuererklärung herausnehmen und damit vollständig löschen
Wenn der Arbeitgeber den Minijob pauschal besteuert, muss man die Einnahmen nicht in die Steuererklärung eintragen. In diesem Fall können Sie für Ihren Nebenjob jedoch keine Werbungskosten oder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen.