Hans Müller ging 2009 in Rente und erhielt 2023 eine Rente von 12.000 Euro. Bei einem Besteuerungsanteil von 58 % sind 6.960 Euro steuerpflichtig. Sein Freibetrag beträgt 5.040 Euro. Solange seine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) liegen, muss er keine Steuererklärung abgeben.
Geht Herr Müller erst 2024 in Rente und bezieht eine Jahresrente von 15.000 Euro, wären 12.450 Euro steuerpflichtig (83 %). Da er den Grundfreibetrag überschreitet, müsste er eine Steuererklärung abgeben.