Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein.
Die Zahlungen müssen entweder auf Grundlage des Bundesversorgungsgesetzes erfolgen oder eines anderen Gesetzes, das die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes zu Hinterbliebenenbezügen für anwendbar erklärt. Alternativ können sie nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, des Beamtenrechts bei Dienstunfalltod oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit geleistet werden.
Bitte beachten Sie: Eine Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z. B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.
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