Muss die Steuer-Identifikationsnummer für das Kind angegeben werden?
Eltern können die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes als Sonderausgaben absetzen, wenn sie Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Dies gilt auch für Kinder in Berufsausbildung.
Ab dem 1.1.2023 müssen Eltern die Steuer-Identifikationsnummer ihres Kindes in ihrer Steuererklärung angeben, um die Beiträge als Sonderausgaben geltend zu machen.
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