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Wie hoch ist der behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

Für Aufwendungen für Fahrten, die durch die Behinderung veranlasst sind, wird dem Steuerpflichtigen ab 2021 auf Antrag ein Pauschbetrag gewährt (behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag). Den Pauschbetrag erhalten:

  • geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" in Höhe von 900 Euro
  • außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "aG", Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H" in Höhe von 4.500 Euro

Über diesen Fahrtkostenpauschalen hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig.

Info

Auf diese Pauschbeträge rechnet das Finanzamt eine zumutbare Belastung an (§ 33 Abs. 2a EStG).

I N F O

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