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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was ist eine Spende und was sind Mitgliedsbeiträge?

Spenden werden generell freiwillig und unentgeltlich geleistet.

Eine Spende ist frei von jeglicher Verpflichtung gegenüber der Einrichtung, welche beispielsweise gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ihre Höhe wird vom Spender selbst bestimmt. Sie kann über Geld, Sachleistungen sowie bedingt auch über Arbeit (Zeitspenden) geleistet werden. Im letzten Fall sind aber nur direkte Aufwendungen wie nötige Fahrtkosten absetzbar.

Mitgliedsbeiträge sind hingegen von der Einrichtung definiert und haben eine konstante Höhe. Sie werden zudem regelmäßig geleistet. In der Regel können sie nur über Geld geleistet werden. Zahlt ein Mitglied mehr als den Mitgliedsbeitrag an eine steuerlich begünstigte Einrichtung, so wird die Differenz als gespendet betrachtet.

Mitgliedsbeiträge an Vereine mit „freizeitnahen“ gemeinnützigen Zwecken sind nicht absetzbar. Der Verein darf für die Beiträge auch keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Dies betrifft:

  • Sport-Vereine
  • Musik-Vereine
  • Gesangs-Vereine
  • Heimat-Vereine
  • Brauchtums-Vereine
  • Tierzucht-Vereine
  • Hundesport-Vereine
  • Karnevals-Vereine

 

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Der Bundesfinanzhof hat kürzlich entschieden, dass Mitgliedsbeiträge an Vereine, die hauptsächlich der Freizeitgestaltung dienen, nicht als Sonderausgaben in der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Dies gilt auch, wenn der Verein neben Freizeitaktivitäten auch andere Zwecke verfolgt, wie musikalische Ausbildung oder kulturelle Veranstaltungen (BFH-Urteil vom 28.9.2022, X R 7/21).

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