Wie beantrage ich den ermäßigten Steuersatz (§ 34 Abs. 3 EStG)?
Sofern Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig sind, profitieren Sie von einer weiteren Steuervergünstigung:
Der Veräußerungsgewinn kann mit dem Betrag, der den Veräußerungsfreibetrag übersteigt, auf Antrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert werden. Vorausgesetzt, dies ist das erste Mal seit 2001. Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens aber der Eingangssteuersatz von 14 % (§ 34 Abs. 3 EStG).