Was sind Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke?
Steuerlich gleichgestellt sind die Begriffe gemeinnützige und spendenbegünstigte Zwecke. Diese Zwecke finden sich in der Abgabenordnung wieder und dienen als Grundlage für den Spendenabzug in der Steuererklärung. Laut § 52 Abs. 2 AO sind dies gemeinnützige Zwecke:
Förderung von Wissenschaft und Forschung
Förderung der Religion
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe
Förderung von Kunst und Kultur
Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten;
Pflege des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten
Förderung des Suchdienstes für Vermisste
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Förderung des Tierschutzes
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen
Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
Förderung der Kriminalprävention
Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)
Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports
allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen
Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten.
Rechner
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