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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was wird im Bereich Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst?

Auf den folgenden Seiten können Sie angeben, ob Sie im Steuerjahr Einkünfte aus Kapitalvermögen haben. Hierzu gehören beispielsweise Zinsen oder Dividenden aus Investmentfonds oder Aktien. Von Ihrer Bank erhalten Sie hierzu einer Steuerbescheinigung (Jahressteuerbescheinigung), der Sie alle wichtigen Daten für die Eingabe auf den folgenden Seiten entnehmen können.

Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn z. B

  • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben
  • Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten,
  • Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielt haben, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.

Erfassen Sie in diesem Fall alle erhaltenen Kapitalerträge. Es wird dann automatisch durch Steuererklaerung-Polizei.de eine Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge beantragt.