(1) Wenn Sie einen Computer für die Ausbildung nutzen, können Sie die anteilige Jahresabschreibung absetzen. Diese beträgt pro Monat 1/36 der Anschaffungskosten. Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können sofort abgezogen werden.
(2) Laut Bundesfinanzministerium beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Hardware und Software generell ein Jahr (BMF-Schreiben vom 26.2.2021). Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind. Dies sollte auch im Bereich der Sonderausgaben gelten.