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Feldhilfe: (2023) Mitteilungen über Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Mitteilungen über Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Wenn Sie im Jahr 2023 Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag erhalten haben, wählen Sie hier ja.

Darunter fallen insbesondere Leistungen aus

  • Pensionsfonds,
  • Pensionskassen,
  • Direktversicherungen,
  • Altersvorsorgeverträgen (sog. Riester-Rente) und
  • Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung (soweit es sich um Leibrenten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungskassen, wie z. B. der VBL oder einer ZVK, handelt).