Feldhilfe:
(2021)
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der LSt-Bescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.
Alle Angaben können Sie bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.