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Feldhilfe: (2021) 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2021. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 16.a Steuerfreier Lohn nach DBA

Übertragen Sie den folgenden Wert aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16. a):

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"

Wenn Sie hier eine Eintragung vornehmen, müssen Sie weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machen Sie bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".