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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2014) ggf. abweichender Nachname

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ggf. abweichender Nachname

Geben Sie hier den Nachnamen des Kindes an, wenn dieser von dem Nachnamen, der für den Steuerpflichtigen erfasst wurde, abweicht.

Wenn Sie hier keinen Nachnamen eingeben, geht Steuererklaerung-Polizei.de davon aus, dass der Nachname des Steuerpflichtigen  auch für das Kind gilt.