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Feldhilfe: (2014) Bezeichnung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung

Geben Sie eine Bezeichnung an, z.B. die Art der ausgeübten Tätigkeit oder den Namen des Dienstleisters.

Es muss sich um Arbeiten im Haushalt handeln, die Sie gewöhnlich auch selbst erledigen könnten. Darunter fallen unter andere:

  • Wohnungsreinigung durch eine selbständige Putzhilfe
  • Kochen, Bügeln, Kinderbetreuung durch eine selbständige Haushaltshilfe
  • Fensterreinigung durch einen Fensterputzer
  • Treppenhausreinigung
  • Umzugsfirma
  • Gartenarbeiten durch einen selbständigen Gärtner
  • Haushaltsarbeiten durch eine Dienstleistungsagentur (z. B. Briefkasten leeren, Blumen gießen)

Wichtig: Wird die Dienstleistung nicht in Ihrem Haushalt ausgeführt, werden die Aufwendungen nicht von ihrem Finanzamt anerkannt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihnen jemand bei den Einkäufen hlft oder diese für Sie erledigt. Auch eine Tagesmutter, die die Kinder bei sich zuhause betreut, oder die Kosten für Ihre Wäsche, die in der Wäscherei gewaschen wird, wird nicht anerkannt werden.