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Feldhilfe: (2014) Haushaltsnahe Dienstleistungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Haushaltsnahe Dienstleistungen

Setzen sie hier ein Häkchen, wenn Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihrem Wohnhaus angefallen sind.

Die Arbeiten müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.

  • die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
  • die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
  • die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).

Die Einkommensteuer ermäßigt sich um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4.000 Euro) im Haushalt für

    • sozialvesicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
    • Pflege- und Betreuungsleistungen
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen (sofern es sich nicht um Handwerkerleistungen handelt)