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Feldhilfe: (2014) Erstmalige Beantragung/Änderung(Nachweis ist einzureichen)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Erstmalige Beantragung/Änderung(Nachweis ist einzureichen)

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2014 erstmalig den Hinterbliebenenpauschbetrag beantragen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereitcht haben.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt bitte folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträger