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Feldhilfe: (2014) Renten- und Lebensversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Renten- und Lebensversicherungen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge zu einer Rentenversicherung oder zu einer Kapitallebensversicherungen ohne Kapitalwahlrecht geleistet haben.

Seit dem Jahr 2005 können nur folgende Lebens- und Rentenversicherungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden:

  • Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005
  • Mindestens eine Betragszahlung bis zum 31.12.2004
  • keine fondsgebundenen Lebensversicherungen