Feldhilfe:
(2014)
Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Beiträge an eine Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet haben.
Beiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Höchstbetrag noch nicht erreicht ist. Dies ist im "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" geregelt.
Wichtig: Geben Sie diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in Ihrer Steuererklärung an. Steuererklaerung-Polizei.de prüft für Sie automatisch, ob Sie den Höchstebetrag bereits erreicht haben oder zusätzliche Beiträge noch geltend gemacht werden können.