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Feldhilfe: (2014) Rentenzahlungen in 2014

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Rentenzahlungen in 2014

Tragen Sie hier bitte den Jahres(brutto)rentenbetrag ein.

Der Betrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch ist. Sie können den Betrag der Renten(anpassungs)mitteilung entnehmen. Anzugeben ist der Gesamt-Rentenbetrag inklusive Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.

Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag ab zu ziehen. Diese geben Sie bitte weiter unten an.

Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Ihren Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag  hinzuzurechnen.