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Feldhilfe: (2014) Pflegepauschbetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Pflegepauschbetrag

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie den Pflegepauschbetrag geltend machen wollen.

Jeder, der ohne finanzielle Gegenleistung einen hilfsbedürftigen Angehörigen oder ein Person, zu der er ein enges persönliches Verhältnis hat, pflegt, kann den Pflegepauschbetrag (Pauschbeträge nach § 33b EStG) in seiner Steuererklärung beantragen.