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Feldhilfe: (2014) Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit - Anlage S -

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie selbständig  sind und Einkünfte aus dieser Tätigkeit erwirtschaften.

Einkünfte von Selbständigen sind der Gewinn/Verlust aus dieser Tätigkeit.

Beachten Sie bitte: Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" wird die Gewinnermittlung von Seiten der Finanzbehörde standardisiert. Die Anlage EÜR wird aktuell nicht durch Steuererklaerung-Polizei.de unterstützt. Von der Abgabe der Anlage EÜR sind Kleinstunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich ausgenommen. Sie können Ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.