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Feldhilfe: (2014) Beiträge zur Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Beiträge zur Pflegeversicherung

Geben Sie hier die Beiträge für die Pflegeversicherung Ihres Kindes ein.

Diese Beiträge werden bei Ihnen als Sonderausgaben berücksichtigt.

Wichtig: Wenn Sie die Beiträge in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, kann Ihr Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben.