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Feldhilfe: (2014) Kirchensteuer

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kirchensteuer

Wenn Sie im Steuerjahr 2014 Kirchensteuer gezahlt haben oder wenn Ihnen Kirchensteuer erstattet wurde, setzen Sie hier ein Häkchen. Hierzu gehören alle nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Zahlungen von Kirchensteuern, die Sie im Jahr 2012 geleistet haben:

  • Nachzahlungen
  • Vorauszahlungen für folgende Jahre
  • besonderes Kirchgeld (bei glaubensverschiedenen Ehen)
  • allgemeines Kirchgeld
  • Kirchensteuer vom Grundbesitz oder Vermögen
  • Freiwillige Zahlungen an Kirchen, die keine Kirchensteuer erheben

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Kirchensteuerbeträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch in den Bereich der "Sonderausgaben" übernommen!