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Feldhilfe: (2014) Spenden und Mitgliedsbeiträge

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Spenden und Mitgliedsbeiträge

Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, setzen Sie hier bitte ein Häkchen.

In der Steuererklärung können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge an

  • kirchliche oder soziale Organisationen   
  • politische Parteien    
  • unabhängige Wählervereinigungen    
  • Stiftungen    

geltend machen.

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für Sport, Heimat-, Tierzucht-, Gesangsvereine o.ä. können nicht steuerlich geltend gemacht werden.