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Feldhilfe: (2014) Steuerfreie Einkünfte (Teileinkünfteverfahren)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerfreie Einkünfte (Teileinkünfteverfahren)

Geben Sie hier bitte steuerfreie Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit an, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.

Der steuerfreie Teil beträgt nach § 3 Nr. 40 EStG 40% der Einkünfte.

Prüfen Sie genau welchen Betrag der Teileinkünfte bescheinigt wurde. Es kann sein, dass Sie den steuerfreien Teil heraus- oder umrechnen müssen.