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Feldhilfe: (2014) Einnahmen (Ehefrau)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Einnahmen (Ehefrau)

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Miteigentumsanteil Ihres Partners an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.

Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, können Sie die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Ihr Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen wird.