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Feldhilfe: (2014) ... selbstgenutzt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): ... selbstgenutzt?

Geben Sie bitte an, ob die Wohnung selbstgenutzt wurde.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen / beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine Anlage V auszufüllen.