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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2014) (Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en)

Geben Sie hier bitte die vereinbarte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit Ihres Kindes an.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € beträgt.