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Feldhilfe: (2014) Übte Moritz einen oder mehrere Minijobs aus?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Übte Moritz einen oder mehrere Minijobs aus?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr Kind nach dem Abschluss einer Berufsausbildung oder seinem  Studium einen oder meherere Minijobs ausübte.

Wichtig: Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € beträgt.