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Feldhilfe: (2014) Wer hat die Kosten getragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wer hat die Kosten getragen?

Wählen Sie bitte aus, wer die Kosten für die Kinderbetreuung gezahlt hat.

Beachten Sie bitte, dass bei unverheirateten Eltern jedes Elternteil nur die  Kosten in der Steuererkärung angeben kann, die er auch selbst getragen hat.

Bei "Patchwork"-Familien sollten die Kosten immer vom leiblichen Elternteil getragen werden, da nur leibliche Eltern einen Anspruch auf Abzug der Kinderbetreuungskosten haben. Werden die Kosten dagegen vom Stiefvater bzw. der Stiefmutter getragen, werden die Kosten vom Finanzamt nicht als Sonderausgaben berücksichtigt.