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Feldhilfe: (2014) Betrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Betrag

Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Aufwendungen an.

Abzugsfähig sind 30% der gesamten Aufwendungen, maximal aber 5.000 Euro pro Kind. Sie können also maximal Schulgeldzahlungen in Höhe von insgesamt 16.666 Euro pro Jahr und Kind geltend machen.