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Feldhilfe: (2014) Ich beantrage den vollen Erziehungsfreibetrag.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ich beantrage den vollen Erziehungsfreibetrag.

Setzen Sie bitte hier ein Häkchen, wenn Sie die Übertragung des vollen Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf sich beantragen wollen.

Ist das minderjährige Kind nur bei einem Elternteil gemeldet, kann dieser Elternteil den vollen Betreuungsfreibetrag beantragen. Sie können den vollen Erziehungsfreibetrag folglich nur für sich beanspruchen, wenn das minderjährige Kind nicht auch beim anderen Elternteil gemeldet war.

Seit 2012 kann der andere Elternteil einer Übertragung widersprechen, wenn er Aufwendungen für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes getragen hat selbst das Kind in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut hat.

Bitte nur bei minderjährigen Kindern angeben!