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Feldhilfe: (2014) Landwirtschaftlichen Alterskassen oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Geben Sie hier bitte Versicherungsbeiträge an, die Sie

  • an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen und
  • an landwirtschaftliche Alterskassen.

Desweitern tragen Sie hier Beiträge an Versorgungseinrichtungen für Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Mitglieder des Landtags, Notare, Rechtsanwälte, Psychologische Psychotherapeuten, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.

Geben Sie hier nur Beiträge, die Sie selbst getragen haben (also ggf. abzüglich Arbeitgeberzuschuss).

Arbeitgeberzuschüsse erfassen Sie im Feld "Steuerfreie Arbeitgeberanteile an berufsständische Versorgungseinrichtungen".

Bitte beachten Sie:
Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, müssen Sie hier nicht nochmal erfassen.