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Feldhilfe: (2014) 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag

Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung:

"Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags"

Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen wie z.B. Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese geben Sie bitte in Zeile 32 an.