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Feldhilfe: (2014) 32. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen, etc.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): 32. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen, etc.

Geben Sie die Höhe des Versorgungsbezugs in Sonderfällen für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags an. Ein Versorgungsbezug in Sonderfällen ist z.B. ein Sterbegeld oder eine einmalige Kapitalabfindung.

Geben Sie die Sonderzahlungen nur in diesem Feld an und nicht zusätzlich bei der "29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag", da der Betrag sonst doppelt berücksichtigt wird.