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Feldhilfe: (2014) Steuerfreie Erstattungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Steuerfreie Erstattungen

Falls Sie steuerfreie Erstattungen erhalten haben, tragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (z.B.
Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung, Mobilitätsbeihilfen) hier ein.

Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, tragen Sie diese hier bitte nicht noch einmal ein.