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Feldhilfe: (2014) Sonstige Kosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Kosten

Geben Sie hier sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung an. Darunter fallen  z.B..:

  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Aufwendungen zur Erlangung der Wohnung, wie Inseratskosten, Maklerprovision.

Wichtig: Bei doppelter Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunft die tatsächlichen Aufwendungen gegen Nachweis bis zum Höchstbetrag von 1 000 EUR pro Monat absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 2014).