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Feldhilfe: (2014) Bezeichnung der Verbandes

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bezeichnung der Verbandes

Tragen Sie hier den Namen des Berufsverbandes ein, an den Sie Beiträge geleistet haben.

Zu den Beiträgen an Berufsverbände zählen z.B.

  • Gewerkschaftsbeiträge (DGB, DBB, ver.di, IG BAU, EVG, GEW, GdP, u.a.)
  • Pflichtbeiträge zu Berufsverbänden (VDI, VBOB, Ärztekammer, Handwerkskammer, etc.)
  • Aufwendungen für eine Rechtsberatung (durch den Berufsverband)
  • Aufwendungen für Gutachten (die der Verband erstellt)
  • Aufwendungen für die Prozessvertretung durch den Verband
  • Freiwillige Beiträge zu Gewerkschaften
  • Freiwillige Beiträge zu Berufsverbänden
  • Aufnahmegelder von Mitgliedern
  • Umlagen an Gewerkschaften, Anwaltskammern, Beamtenverbände