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Feldhilfe: (2014) Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Kontoführungsgebühren

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihnen Kosten für Kontoführung entstanden sind.

Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt. Sie können darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Ihrer Steuererklärung angeben.