Feldhilfe:
(2014)
Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ
Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder nach einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" Ihrer Einkommensteuererklärung" beifügen. Steuererklaerung-Polizei.de fragt in diesem Fall auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.
Hier finden Sie eine Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - sowie weitere staatenbezogene Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.