Feldhilfe:
(2014)
Kirchensteuer lt. Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung
Die bereits geleisteten Kirchensteuern finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Kirchensteuern müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.