Wie hoch ist der Regelbedarf?
Um eine existenzsichernde Höhe der Regelbedarfe sicherzustellen, wurden diese ab 1. Januar 2023 erhöht.
Regelbedarfe
Leistungsberechtigte |
Regelsatz |
Regelbedarfsstufe |
Alleinstehende / Alleinerziehende |
502 Euro (+ 53 Euro) |
Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften |
451 Euro (+ 47 Euro) |
Regelbedarfsstufe 2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) |
402 Euro (+ 42 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern |
402 Euro (+ 42 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
420 Euro (+ 44 Euro) |
Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren |
348 Euro (+ 37 Euro) |
Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren |
318 Euro (+ 33 Euro) |
Regelbedarfsstufe 6 |
Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung.