Wie kann man bereits übertragene Belege ersetzen oder korrigieren?
Ein Korrekturverfahren für bereits übermittelte Belege ist aktuell nicht vorgesehen.
Falls ein aktualisierter Beleg übermittelt wird, muss der entsprechende Sachverhalt im Feld "Ihre Nachricht ans Finanzamt" erklärt werden. Die Bewertung der übermittelten Belege erfolgt durch den Bearbeiter bzw. die Bearbeiterin im zuständigen Finanzamt.
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